Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.10.1966

Rechtsprechung
   BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66   

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BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66 (https://dejure.org/1967,166)
BFH, Entscheidung vom 16.02.1967 - IV R 62/66 (https://dejure.org/1967,166)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 1967 - IV R 62/66 (https://dejure.org/1967,166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pensionszusage als Gewinnverteilungsabrede - Behandlung von Pensionszusagen bei Gesellschaftsumwandlung - Folgen der Unzulässigkeit einer gebildeten Rückstellung durch eine Rechtsprechungsänderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 87, 531
  • DB 1967, 534
  • DB 1967, 616
  • BStBl II 1967, 222
  • BStBl III 1967, 222
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 23.01.1953 - III 14/52 U

    Pensionszusage an Gesellschafter einer Personengesellschaft - Anerkennung einer

    Auszug aus BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66
    Der grundsätzlichen Anerkennung von Pensionszusagen bei Personengesellschaften durch den RFH trat der III. Senat des BFH in der auf dem Gebiet des Bewertungsrechts ergangenen Entscheidung III 14/52 U vom 23. Januar 1953 (BFH 57, 177, BStBl III 1953, 70) entgegen.

    Er knüpfte an das Urteil des III. Senats des BFH III 14/52 U an, wonach zwar die Zusage eines Ruhegehalts nicht als Schuld bei der Feststellung des Vermögens der Gesellschaft, wohl aber bei der Verteilung der Kapitalanteile auf die Gesellschafter zu berücksichtigen sei, und meinte, diese Veränderung der Verteilung des Kapitals müsse sich auf die Höhe der Gewinne der einzelnen Gesellschafter auswirken.

    Der III. Senat des BFH führte in dem erwähnten Urteil III 14/52 U aus, mit der Umwandlung sei die KG in den Pensionsvertrag eingetreten.

  • BFH, 15.03.1963 - VI 327/60 U

    Begründung einer rückstellungsfähigen Last bei Versorgungszusage zugunsten eines

    Auszug aus BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66
    Der Senat kann aus den erörterten Gründen auch nicht der Entscheidung des VI. Senats VI 327/60 U vom 15. März 1963 (BFH 76, 815, BStBl III 1963, 297) folgen, in der die vom I. Senat für Kapitalgesellschaften anerkannte Ausnahme auch auf Personengesellschaften ausgedehnt wird.
  • BFH, 19.01.1965 - VII 22/62 S

    Mineralölsteuererlass oder Steuererstattung aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66
    Dazu sind die Gerichte in aller Regel schon deshalb nicht befugt, weil sie nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ihr eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Verwaltung nur dann setzen dürfen, wenn nur eine einzige Maßnahme zur Beseitigung der Unbilligkeit denkbar ist (vgl. BFH-Urteil VII 22/62 S vom 19. Januar 1965, BFH 81, 572, BStBl III 1965, 206).
  • BFH, 16.09.1964 - I 247/62 U

    Möglichkeit der Rückstellungen für Pensionzusagen für

    Auszug aus BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66
    In dem weiteren Urteil I 247/62 U vom 16. September 1964 (BFH 80, 488, BStBl III 1964, 650) nimmt der I. Senat an, auch die jahrelange Anerkennung einer Rückstellung durch das FA schaffe einen Vertrauenstatbestand, der die Verpflichtung zur Auflösung der Rückstellung ausschließe.
  • BFH, 04.08.1959 - I 4/59 S

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Vergütung zurückliegender Dienstleistungen

    Auszug aus BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66
    Es brauche nicht geprüft zu werden, ob sie auch den erst im Jahre 1959 durch die Urteile des BFH I 11/58 S vom 5. Mai 1959 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 69 S. 286 - BFH 69, 286 -, BStBl III 1959, 369) und I 4/59 S vom 4. August 1959 (BFH 69, 299, BStBl III 1959, 374) verschärften Anforderungen entspreche.
  • BFH, 01.04.1966 - VI 26/65
    Auszug aus BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66
    Wie der BFH ständig, zuletzt noch eingehend in den Urteilen IV 136, 137/64 vom 19. November 1964 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1965 S. 210), IV 284/64 vom 11. Februar 1965 (HFR 1965 S. 364) und VI 26/65 vom 1. April 1966 (BFH 86, 131, BStBl III 1966, 365) ausgeführt hat, beruht das darauf, daß alles, was eine Gesellschafter von seiner Gesellschaft bezieht, Gewinn ist.
  • BFH, 08.10.1957 - I 347/56 U

    Abgrenzung der betrieblichen Veräußerungsrente von der außerbetrieblichen

    Auszug aus BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66
    Im Urteil I 347/56 U vom 8. Oktober 1957 (BFH 65, 535, BStBl III 1957, 440) folgte der I. Senat dann doch der Rechtsprechung des RFH.
  • BFH, 11.12.1956 - I 194/56 U

    Gewinnsteuerermittlung bei der Gewerbesteuer - Übernahme des ermittelten Gewinns

    Auszug aus BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66
    Der I. Senat des BFH äußerte zunächst im Urteil I 194/56 U vom 11. Dezember 1956 (BFH 64, 275, BStBl III 1957, 105) ebenfalls Zweifel an der Behandlung der Pensionszusage durch den RFH.
  • BFH, 05.05.1959 - I 11/58 S
    Auszug aus BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66
    Es brauche nicht geprüft zu werden, ob sie auch den erst im Jahre 1959 durch die Urteile des BFH I 11/58 S vom 5. Mai 1959 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 69 S. 286 - BFH 69, 286 -, BStBl III 1959, 369) und I 4/59 S vom 4. August 1959 (BFH 69, 299, BStBl III 1959, 374) verschärften Anforderungen entspreche.
  • BFH, 26.06.1962 - I 188/61 S

    Versorgungszusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der zu mehr

    Auszug aus BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66
    Denn in dem Urteil I 188/61 S vom 26. Juni 1962 (BFH 75, 366, BStBl III 1962, 399) habe der BFH entschieden, daß Pensionsrückstellungen, die entsprechend der bei ihrer Bildung herrschenden Rechtsauffassung zulässig seien, also auf Grund der neueren Rechtsprechung nicht hätten gebildet werden dürfen, erst dann aufgelöst werden müßten, wenn der Versorgungsfall eintrete.
  • RFH, 23.07.1940 - I 271/39
  • BFH, 11.02.1965 - IV 284/64
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    In dem Urteil vom 16. Februar 1967 (IV R 62/66, BFHE 87, 531, BStBl III 1967, 222) hat der IV. Senat des BFH dazu ausgeführt: "Das Einkommensteuerrecht geht (im Gegensatz zum Handelsrecht) nicht von der Unterscheidung zwischen Einlagen (Beiträgen) und obligatorischen Rechtsgeschäften zwischen Gesellschaftern aus.
  • BFH, 21.12.1972 - IV R 53/72

    Personengesellschaft - Verpflichtung aus Pensionszusage -

    Der Senat hält daran fest, daß eine Personengesellschaft für die Verpflichtung aus einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer zu Lasten ihres steuerpflichtigen Gewinnes keine Rückstellung bilden darf (BFH-Urteil vom 16. Februar 1967 IV R 62/66, BFHE 87, 531, BStBl III 1967, 222).

    Streitig ist im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellung 1968, ob entgegen dem Urteil des BFH vom 16. Februar 1967 IV R 62/66 (BFHE 87, 531, BStBl III 1967, 222) und den dazu ergangenen gemeinsamen Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder (BStBl II 1967, 211 ff.).

    Einspruch und Klage, mit denen sich die KG gegen die rechtlichen Ausführungen des vom FA seinem Bescheid zugrunde gelegten BFH-Urteils IV R 62/66 wandte, hatten keinen Erfolg.

    Die Revision richte sich gegen die Überlegungen, die dem BFH-Urteil IV R 62/66 zugrunde lägen und denen das angefochtene Urteil gefolgt sei.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil IV R 62/66 die Auffassung vertreten, daß eine Personengesellschaft, die an Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage gibt, keine Pensionsrückstellung bilden darf, weil die Zusage eine Gewinnverteilungsabrede darstellt (ebenso BFH-Urteil vom 22. Januar 1970 IV R 47/68, BFHE 98, 479, BStBl II 1970, 415).

    Muß aber diese Pensionszusage der Personengesellschaft bei der steuerlichen Gewinnermittlung für die Personengesellschaft einheitlich beurteilt werden, so kann sie nur entweder insgesamt als Verbindlichkeit steuerlich anerkannt oder aber insgesamt steuerlich nicht zum Abzug zugelassen werden; eine Aufspaltung, so wie sie die vom erkennenden Senat mit Urteil IV R 62/66 aufgegebene ältere Rechtsprechung des BFH und die Rechtsprechung des RFH zugelassen haben, ist nicht möglich.

    b) Der Senat gibt, wie bereits im Urteil IV R 62/66 ausgeführt, der Auffassung, daß die Verbindlichkeit einer Personengesellschaft aus einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter, insbesondere einem Gesellschafter-Geschäftsführer, steuerlich insgesamt nicht rückstellungsfähig ist, vor allem deshalb den Vorzug, weil die Pensionszusage ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach bestimmten steuerlich zweifelsfrei nicht gewinnmindernden Gewinnverteilungsabreden gleichkommt und die einkommensteuerlichen Rechtsgrundsätze über die Personengesellschaft und ihre Gesellschafter unter dem Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung so verstanden werden müssen, daß gleichartige Sachverhalte auch einer gleichartigen steuerlichen Beurteilung unterliegen.

    Der erkennende Senat hat des weiteren in seinem Urteil IV R 62/66 die Auffassung vertreten, daß bisher gebildete Pensionsrückstellungen gewinnerhöhend aufzulösen sind, weil die Grundsätze von Treu und Glauben dem Gericht in aller Regel keine Handhabe geben, die Rückstellung bestehen zu lassen, wenn eine Änderung der Rechtsprechung dazu führt, daß sich eine bisher gebildete Rückstellung als unzulässig erweist.

    Er hat hierzu in seinem Urteil IV R 62/66 eingehend Stellung genommen.

  • BFH, 12.12.2023 - VIII R 17/20

    Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden

    Die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung bei der Kapitalgesellschaft bis zur Umwandlung vergüten nicht die Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft nach der Umwandlung (BFH-Urteil vom 22.06.1977 - I R 8/75, BFHE 123, 127, BStBl II 1977, 798, unter A.II.1.b [Rz 28, 29]: Aufgabe der Rechtsprechung im BFH-Urteil vom 16.02.1967 - IV R 62/66, BFHE 87, 531, BStBl III 1967, 222; zustimmend wohl BMF-Schreiben vom 11.11.2021, BStBl I 2011, 1314, Tz. 06.06; zustimmend z.B. Gosch in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl., § 6a Rz 23a; Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6a EStG Rz 26, 109; Pung/Werner in D/P/M, Kommentar zum KStG, § 4 UmwStG Rz 72b; Burek, Deutsches Steuerrecht kurzgefasst 2020, 267; Pradl, Gestaltende Steuerberatung 2020, 253; HHR/Stapperfend, § 15 EStG Rz 755; Weiss, Betriebs-Berater --BB-- 2020, 2930; Veit, BB 2021, 619, 620).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 47/06

    Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der

    Zwar hat der IV. Senat mit Urteil vom 16. Februar 1967 IV R 62/66 (BFHE 87, 531, BStBl III 1967, 222) entschieden, dass eine Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung einer Personengesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer auch dann nicht anzuerkennen sei, wenn im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung die höchstrichterliche Rechtsprechung noch von der Zulässigkeit einer solchen Rückstellung ausgegangen sei.

    Jedoch hat er diese Sachbehandlung ausdrücklich von derjenigen bei Kapitalgesellschaften abgegrenzt (BFH-Urteil in BFHE 87, 531, 538, BStBl III 1967, 222, 225), weshalb schon zweifelhaft ist, ob der genannte Rechtssatz nicht nur für die Bilanzierung bei Personengesellschaften gelten sollte.

  • BFH, 22.01.1970 - IV R 47/68

    Rückstellungen für Pensionszusage einer GmbH für einen Geschäftsführer

    Es nahm an, daß das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) IV R 62/66 vom 16. Februar 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 531 - BFH 87, 531 -, BStBl III 1967, 222), wonach eine Personengesellschaft wegen einer Pensionszusage für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer keine Rückstellung bilden dürfe, der Zuführung zur Rückstellung nicht entgegenstehe.

    Zutreffend ging das FG davon aus, daß hier die Grundsätze der Rechtsprechung über Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Personengesellschaften anzuwenden sind (vgl. BFH-Urteil IV R 62/66).

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn die Personengesellschaft aus einer Kapitalgesellschaft hervorgegangen war und die Pensionsrückstellung auf eine Zusage zurückgeht, die bereits die Kapitalgesellschaft erteilt hatte (vgl. Urteil IV R 62/66).

    Der erkennende Senat ließ im Urteil IV R 62/66 die Möglichkeit offen, daß die Finanzbehörden im Rahmen des § 131 AO eine Übergangsregelung treffen, durch die Unbilligkeiten beseitigt würden, die sich bei der durch die neue Rechtsprechung ergebenden Pflicht zur Auflösung der bereits gebildeten Pensionsrückstellungen ergäben.

    Es sei deshalb für Bilanzstichtage vor dem 21. April 1967 (dem Tag der Verkündung des Urteils IV R 62/66) noch nach der bisherigen Rechtsprechung zu verfahren.

    Der Senat legte im Urteil IV R 62/66 dar, daß die Pensionszusage steuerlich ebensowenig zu einer Last der Gesellschaft wie zu Forderungen des Gesellschafter-Geschäftsführers führt.

  • BFH, 13.01.1977 - IV R 9/73

    Anwendung der Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs bei der Ermittlung des dem

    Die Klägerin stimmte der Auflösung der Pensionsrückstellung im Hinblick auf das Urteil des BFH vom 16. Februar 1967 IV R 62/66 (BFHE 87, 531, BStBl III 1967, 222) zu.

    Die Pensionsrückstellung in Höhe von 112 271 DM wurde in Anlehnung an den in bezug auf das Urteil IV R 62/66 ergangenen koordinierten Ländererlaß vom 3. Juli 1967 (BStBl II 1967, 217) in den Jahren 1966 bis 1968 mit je 37 423 DM für Einkommensteuerzwecke gewinnerhöhend aufgelöst.

    Bis zur Entscheidung des BFH IV R 62/66 konnten auch für Pensionsverpflichtungen gegenüber Gesellschaftern einer Personengesellschaft - unter bestimmten Voraussetzungen - einkommensteuerrechtlich anzuerkennende Pensionsrückstellungen gebildet werden.

    d) Soweit die Klägerin geltend macht, sie habe nicht anerkannt, daß die Bildung der Pensionsrückstellungen für die Gesellschafter-Geschäftsführer einen Bilanzierungsfehler bedeute, ist ihr zuzustimmen, daß bis zum BFH-Urteil IV R 62/66 die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern einer Personengesellschaft in der Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erachtet wurde.

    Gleichwohl mußte das FA jedenfalls auf Grund des BFH-Urteils IV R 62/66 die Pensionsrückstellungen einkommensteuerrechtlich gewinnerhöhend und gewerbesteuerrechtlich - mit der aus dem Fehler der Gewinnermittlung des Jahres 1961 herrührenden Einschränkung - ohne eine solche gewinnerhöhende Auswirkung auflösen.

  • BFH, 22.06.1977 - I R 8/75

    Bei Umwandlung einer GmbH in eine KG bleibt Pensionsrückstellung zugunsten des

    Die zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung ist nicht infolge der Umwandlung in die KG von dieser gewinnerhöhend aufzulösen (Abweichung von den Urteilen des BFH vom 9. Oktober 1964 VI 294/62 U, BFHE 81, 547, BStBl III 1965, 198, und vom 16. Februar 1967 IV R 62/66, BFHE 87, 531, BStBl III 1967, 222).

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 16. Februar 1967 IV R 62/66, BFHE 87, 531, BStBl III 1967, 222, und vom 21. Dezember 1972 IV R 53/72, BFHE 107, 564, BStBl II 1973, 298, denen sich der erkennende Senat im Urteil I R 142/72, BFHE 115, 39, im Ergebnis angeschlossen hat) Rückstellungen für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Personengesellschaften steuerrechtlich nicht zulässig und gebildete Rückstellungen aufzulösen.

    Abweichend von der hier vertretenen Ansicht hat der BFH im Urteil IV R 62/66 (vgl. auch Urteile des BFH I 22/62 U und vom 9. Oktober 1964 VI 294/62 U, BFHE 81, 547, BStBl III 1965, 198) entschieden, daß eine Pensionszusage, die eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer gegeben habe, nach Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft auch insoweit nach den Grundsätzen zu behandeln sei, die für Personengesellschaften gelten, als es sich um die bei der Kapitalgesellschaft gebildete Rückstellung handele.

    Mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 38 Abs. 1 HGB, § 41 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 149 Abs. 1 AktG, § 5 EStG) wäre es nicht vereinbar (so auch die Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Wpg 1962, 352; vgl. auch die Nachweise im Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1968, 598 zur Bilanzierung der Lastenausgleichsabgaben), die gewählte Art der Darstellung der Vermögenslage zu verändern, es sei denn, daß sich die die Bildung und Bemessung der Rückstellung rechtfertigenden Umstände nachträglich gewandelt haben (vgl. auch Urteile des BFH IV R 62/66, BFHE 87, 536; vom 17. Januar 1973 I R 204/70, BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320).

  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

    Ebenso kann eine Rückstellung unzulässig werden, weil sie einer neueren, aus einer besseren Erkenntnis geschöpften Rechtsprechung nicht mehr entspricht (BFH-Urteile vom 16. März 1967 IV R 280/66, BFHE 88, 325, BStBl III 1967, 389 zu 2.; vom 16. Februar 1967 IV R 62/66, BFHE 87, 531, 537, BStBl III 1967, 222, 224, 225) bzw. weil die Rückstellung objektiv von Anfang an nicht rechtmäßig war und nur von den Beteiligten rechtsirrtümlich für zulässig angesehen wurde (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1972 IV R 53/72, BFHE 107, 564, 575, 576, BStBl II 1973, 298, 303 zu IV).

    Die Entscheidung ist im übrigen durch das BFH-Urteil in BFHE 87, 531, 538 BStBl III 1967, 222, 225 überholt.

    Die jahrelange Nichtbeanstandung der Rückstellung durch das FA führte nicht zu einem entsprechenden Vertrauenstatbestand zugunsten der Kläger (Urteil in BFHE 144, 561, BStBl II 1986, 51 am Ende; vgl. allgemein BVerfG-Beschluß in StE 1990, 71), denn jede Bildung einer Rückstellung birgt das Risiko einer späteren Auflösung in sich, das dem Kaufmann nicht abgenommen werden kann (Urteile in BFHE 88, 325, 326, BStBl III 1967, 389 zu 4.; BFHE 87, 531, 537, 538, BStBl III 1967, 222, 225).

  • BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78

    Schutz des Betriebsrentengesetzes für Gesellschafter-Geschäftsführer

    "Die Neufassung ist die Schlußfolgerung aus dem Urteil des BFH IV R 62/66 vom 16.2.1967, insbesondere aus der Tatsache, daß die Pensions-Ansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführern bei Personen-Gesellschaften im Falle einer Firmen-Auseinandersetzung keine LOHN-Forderungen, sondern Gewinn-Verteilungs-Abreden von Gesellschaftern darstellen und damit nicht vorrangig behandelt werden.".
  • BFH, 08.01.1975 - I R 142/72

    Pensionszusage an einen Arbeitnehmer einer Personengesellschaft, der

    Der IV. Senat des BFH hat unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung entschieden, daß Rückstellungen für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Personengesellschaften steuerrechtlich nicht zulässig und zu Unrecht gebildete Rückstellungen aufzulösen sind (Urteile vom 16. Februar 1967 IV R 62/66, BFHE 87, 531, BStBl III 1967, 222, und vom 21. Dezember 1972 IV R 53/72, BFHE 107, 564, BStBl II 1973, 298).

    Die Auffassung des Senats steht nicht im Widerspruch zu den BFH-Urteilen IV R 62/66, IV R 53/72 und vom 21. Oktober 1966 IV R 83/66 (BFHE 87, 82, BStBl III 1967, 22).

    Im Fall des BFH-Urteils IV R 62/66 waren die Pensionszusagen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilt worden.

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 59/91

    Fehlerhaftigkeit eines Bilanzansatzes

  • BFH, 02.12.1997 - VIII R 15/96

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Sondervergütungen

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 1/70

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung - Kommanditist - Arbeitnehmer der

  • BFH, 08.03.1973 - IV B 18/69

    Mehrere Anträge des Klägers - Hauptantrag - Hilfsantrag - Streitwert - Kumulative

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

  • BFH, 07.02.1969 - VI R 174/67

    Veranlagungssteuern - Abschnittsprinzip - Grundlagen der Besteuerung -

  • BFH, 05.06.2007 - I R 46/06

    Bilanzberichtigung

  • BFH, 16.03.1967 - IV R 280/66

    Gewinnerhöhende Auflösung von gesetzeswidrigen Rückstellungen bei jahrelanger

  • BFH, 07.10.1971 - IV R 139/66

    Fotograf - Museum - Kunstwerke - Fotografieren von Bildern - Künstlerische

  • BFH, 29.01.1976 - IV R 42/73

    Personengesellschaft - Arbeitnehmer - Witwenrente - Ehefrau als Gesellschafterin

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 28.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 77.66

    Aussetzung eines Verfahrens zur Klärung einer Rechtsfrage - Vermittlung von

  • FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 143/04

    Formeller Bilanzzusammenhang; Rechtsprechungsänderung; Beihilfeverpflichtung an

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 67.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.08.2007 - 6 K 8269/04

    Bildung einer Rückstellung wegen Aufbewahrungsverpflichtung: Bilanzberichtigung,

  • FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 5284/04

    Formeller Bilanzzusammenhang; Rechtsprechungsänderung; Beihilfeverpflichtung an

  • BFH, 11.12.1980 - IV R 91/76

    Zur Frage der Mitunternehmerschaft formal nicht bestehendem

  • SG Nürnberg, 25.05.2016 - S 11 R 898/12

    Beitragspflichtige Beschäftigung eines GmbH-Geschäftsführer bei atypisch stiller

  • BFH, 09.07.1970 - IV R 34/69

    Bewohner des Zonenrandgebiets - Sonderabschreibungen auf Investitionen -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 R 4397/14
  • BFH, 11.12.1980 - IV R 91/77

    Umwandlung - GmbH - Abfindung - Pensionsanspruch - Vergütung

  • FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98

    Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH

  • BFH, 21.04.1971 - I R 76/70

    GmbH - Persönlich haftende Gesellschafterin - GmbH & Co. KG -

  • BFH, 13.04.1967 - IV 194/64

    Geltung der Grundsätze über die steuerliche Behandlung der Versicherungsvertreter

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Rechtsprechung
   BFH, 20.10.1966 - IV 364/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,4361
BFH, 20.10.1966 - IV 364/62 (https://dejure.org/1966,4361)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1966 - IV 364/62 (https://dejure.org/1966,4361)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1966 - IV 364/62 (https://dejure.org/1966,4361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 87, 523
  • DB 1967, 536
  • BStBl III 1967, 222
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.08.1961 - IV 239/59 S

    Einkommensteuerrechtliche Lage bei freiberuflich tätigen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 20.10.1966 - IV 364/62
    Zur Ermittlung des Einkommens gehört in einem Vorstadium auch die Ermittlung der Einkünfte, so daß von der Formulierung "bei Ermittlung des Einkommens" die Ermittlung der Einkünfte mitumfaßt wird (vgl. das Urteil des Senats IV 239/59 S vom 3. August 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 552 -- BFH 73, 552 --, BStBl III 1961, 466, bei Auslegung der gleichen Formulierung in § 18 Abs. 4 EStG).
  • FG Münster, 04.04.2000 - 12 K 4841/97

    Zurechnung steuerlich nichtabziehbarer Beiträge zu einer Rückdeckungsversicherung

    Nachdem er zunächst die Bildung von Pensionsrückstellungen in der Gesamthandsbilanz grundsätzlich abgelehnt hatte (BFH-Urteile vom. 21.12.1972 IV R 53/72, BStBl. II 1973, 298 und vom 20.10.1966 IV 364/62, BStBl III 1976, 222), hat er in späteren Entscheidungen (Urteil in BFHE 184, 571 ) die Bildung einer Rückstellung auf Gesamthandsebene zwar für zulässig erachtet, jedoch gefordert, daß die durch die in der Gesamthandsbilanz passivierte Verpflichtung zur Zahlung einer Sondervergütung in Gestalt der Pensionszusage eingetretene Gewinnminderung entweder durch einen gleichhohen Aktivposten in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters oder in den Sonderbilanzen aller Gesellschafter auszugleichen sei.
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